Grundsatz

Die stra/lab Baustoff- und Straßenprüfung GmbH ist ein unabhängiges Prüflabor für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau. Die Leistungen der stra/lab erfolgen grundsätzlich neutral. Sämtlich vereinbarte Prüfungs-, Gutachter- und/oder sonstige Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund folgender Geschäftsbedingungen. Diese AGB werden durch den Auftragnehmer anerkannt und gelten bis zum Widerruf ebenso für alle künftigen Aufträge, auch wenn sie nicht nochmals schriftlich zugrunde gelegt werden. Abweichungen hiervon sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

  1. Angebote, Aufträge, Ausführungen Alle Angebote der stra/lab sind frei bleibend. Aufträge müssen zwingend schriftlich erteilt und schriftlich durch die stra/lab verbindlich bestätigt werden. Die stra/lab behält sich sämtliche Urheberrechte an den von der stra/lab erstellten Angeboten vor. Im Falle einer Offenlegung gegenüber dritten Personen, ist zwingend eine schriftliche Zustimmung der stra/lab erforderlich, ggf. sind die Angebote unverzüglich an die stra/lab zurückzugeben.
    Angenommene Aufträge werden nach jeweils aktuell anerkannten Regeln der Technik sowie nach den zum Zeitpunkt der Ausführung bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften ausgeführt. Prüfleistungen werden durch qualifiziertes Personal gemäß den jeweils geltenden Normen- und Regelwerken sowie den Anforderungen des Kunden unter Einhaltung aller Vorschriften und Gesetzmäßigkeiten durchgeführt. Gewähr für die technischen Regeln und für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrunde liegenden Programmen und Vorschriften übernehmen wir nicht.

    Sämtliche Prüfberichte, Zeugnisse, Bestätigungen, Bewertungen und sonstige Berichte der stra/lab werden unter Vorbehalt und des jederzeitigen Widerrufs erteilt. (Ein Widerruf kann z. B. erteilt werden, wenn Anpassungen technischer Regelwerke, Anpassungen gesetzlicher Vorschriften oder Anpassungen aufgrund des aktuellen Standes der Technik es erforderlich machen.)

    Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine umgehende und reibungslose Leistungserbringung durch die stra/lab zu ermöglichen. Der uneingeschränkte Zugang zu Baustellen, Anlagen usw. sowie die uneingeschränkte Einsicht in Unterlagen sind durch den Auftraggeber zu sichern. Sämtliche Unterlagen, Zeichnungen und sonstige Informationen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind, sind frühzeitig durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die stra/lab behält sich vor, Leistungen durch qualifizierte und autorisierte Unterauftragnehmer ausführen zu lassen.

  2. Fristen und Termine Auftragstermine sind verbindlich, soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart und von der stra/lab auch schriftlich bestätigt sind.

  3. Gewährleistung Die stra/lab leistet Gewähr nur für Leistungen, die ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Auftrags sind. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt; bei deren Fehlschlagen ist der Auftraggeber zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.

  4. Haftung und Schadenersatz Für nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet die stra/lab, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht.
    Für unmittelbare oder mittelbare Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist unsere Haftung begrenzt. Haftungsbeschränkungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter sowie der von uns eingeschalteten Sachverständigen.

  5. Vergütungs- und Zahlungsvereinbarung Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der vorläufigen Annahmeerklärung der stra/lab und den nachfolgenden Bestimmungen. Grundsätzlich behält das Angebot eine Gültigkeit von maximal 30 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum.
    Der vereinbarte Preis behält Gültigkeit bis zu 60 Kalendertagen nach Vertragsabschluss. Danach kann die stra/lab bei nachgewiesenem Kostenanstieg eine entsprechend höhere Vergütung verlangen. Alle Vergütungen verstehen sich, falls schriftlich nichts anderes vereinbart, netto in Euro.

    Die Vergütung ist nach Ausführung des Auftrags spätestens innerhalb 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig.

    Im Falle des Verzuges ist die stra/lab berechtigt, Gebühren im Rahmen des Mahnverfahrens zu erheben und weitere Teilleistungen zu verweigern oder Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch, wenn in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Erfolgt eine entsprechende Vorauszahlung nicht, hat die stra/lab das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Ein- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegen fällige Forderungen der stra/lab steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es sich um unstrittige und/oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.

  6. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz Es gilt als vereinbart, dass sämtliche den Geschäftsverkehr betreffende Daten der Kunden unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfasst und verarbeitet werden.
    Von schriftlichen Unterlagen, die der stra/lab zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, dürfen Kopien angefertigt werden, jedoch nur soweit diese für die Bearbeitung des Auftrages erforderlich sind.
    Die stra/lab verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle durch den Auftrag zur Kenntnis gelangenden Tatsachen, soweit sich diese auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen.
    An den von der stra/lab erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen usw. behält sie sich die Urheberrechte ausdrücklich vor.

  7. Archivierung von Berichten / Bescheinigungen und Probematerial Technische Aufzeichnungen (Prüfberichte, Prüfbescheinigungen, Untersuchungsberichte etc.) werden 10 Jahre archiviert. Nach Ablauf der Archivierungsfristen werden die Berichte vernichtet. Nach Abschluss der auftragsbezogenen Arbeiten werden die Proben gemäß aktuell gesetzlicher Bestimmungen entsorgt.

  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
    Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt/Oder.

  9. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Auftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmunen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll das gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

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